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Kooperationspartnerin
Dadurch, dass wir mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin Lieselotte Richard kooperieren, können Mandanten, die im Bereich des Erbrechts betroffen sind, auf die bei ihr vorhandenen Spezialkenntnisse zugreifen. Gleiches gilt bei medizinrechtlichen Fallgestaltungen. Frau Richard ist sowohl Fachanwältin für Erbrecht als auch Fachanwältin für Medizinrecht. Näheres finden Sie hier.