•  

    KRAMP RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB

  • Text

    • Home
    • Leistungen und Honorare
    • Rechtsanwälte
      • Dr. Karsten Kramp
      • Britta Kramp
    • Tätigkeitsfelder
      • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
      • Vertragsrecht
      • Prozesse und Rechtsdurchsetzung
    • Aktuelles
    • Kontakt
    • Kontakt

      Kramp Rechtsanwälte
      Partnerschaft mbB
      Neuer Markt 12
      18055 Rostock

      Tel.: 0381-24235-0
      Fax.: 0381-24235-22

      mail@kramp.de

  • Aktuelles

    Updates abonnieren Abo beenden
    Drucken

    Was sind eigentlich AGB und zu welchem Zweck werden sie eingesetzt?

    Montag, 27. Januar 2020
    Aktuelles
    3635 Aufrufe
    0 Kommentare

     

    AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) dienen dazu, den Inhalt eines Vertrages zu bestimmen, z. B. die Leistungspflichten, Haftungsausschlüsse usw. Sie kommen ins Spiel, wenn einer der Vertragspartner die Einbeziehung von vorformulierten Klauseln in den Vertrag verlangt. Werden sie auf diese Weise vom Verwender einseitig gestellt und sind sie für eine Vielzahl von Verträgen (mindestens dreimalige Verwendung muss beabsichtigt sein) vorformuliert, fallen sie unter das AGB-Recht, d. h. die Verwendung wird gesetzlich kontrolliert. AGB müssen für nicht juristisch Vorgebildete verständlich sein, und der Kunde muss sie bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen hat. Tauchen sie erstmals in Rechnungen oder Auftragsbestätigungen auf, genügt das beispielsweise nicht. Darüber hinaus dürfen AGB-Klauseln die andere Vertragspartei weder unangemessen benachteiligen noch eine überraschende Wirkung haben. Im Verhältnis Unternehmer - Verbraucher gelten dabei strengere Anforderungen als im Verhältnis Unternehmer - Unternehmer. Die Art und Weise wie AGB in das Vertragsgefüge eingreifen, kann sehr komplex sein. Deshalb ist die Hinzuziehung eines spezialisierten Juristen bei der Formulierung und Verwendung von AGB ratsam.

    Coronavirus – rechtliche Auswirkungen auf Verträge
    Warnschild bei Rutschgefahr vor Hotel reicht nicht

    Über den Autor

    Admin_Kramp
    Updates abonnieren Abo von Updates dieses Autors beenden Profil des Autors anzeigen Mehr Beiträge vom Autor
     

    Kommentare

    Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
    Bereits registriert? Hier einloggen
    Gäste
    Mittwoch, 01. Februar 2023
    • Rechtliche Hinweise
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
    • © 2020
    • KRAMP RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB