VERTRAGSRECHT
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Kramp Rechtsanwälte Partnerschaft mbB liegt seit vielen Jahren im Vertragsrecht. Wir entwerfen die für Sie passenden Verträge, sehen, ob diese Ihnen Vorteile bieten und handeln, wenn es um Vertragsbruch oder die Durchsetzung von Ansprüchen geht. Von großer Bedeutung sind dabei
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Im Vertragsrecht gilt der Satz: Kein Vertrag ohne AGB. Gemeint sind damit Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern, aber auch Verträge zwischen Unternehmen. Alle diese Verträge unterliegen dem AGB-Recht. Sind die AGB in den Vertrag einbezogen? Schon die fehlende Einbeziehung hat gravierende Folgen. Sind die einzelnen Klauseln wirksam? Beispielsweise enthält das AGB-Recht Klauselverbote, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Bei diesen und anderen Fragen geben wir Ihnen die erforderliche Sicherheit. Auf diese Weise beherrschen Sie das „Kleingedruckte“ und profitieren von Verträgen, auf deren Inhalte und Formulierungen Sie sich verlassen können.
Dies sind die Vertragstypen und Vereinbarungen, die in unserer Praxis eine besondere Rolle spielen:
- Lieferverträge
- Kaufverträge
- Grundstücks- und Erbbaurechtsverträge
- Geschäftsraummiete
- Werkverträge
- Serviceverträge
- Vereinbarungen von Eigentumsvorbehalten
- Softwareüberlassungsverträge
- Internationaler Warenkauf
- Darlehen
- Abtretungen
- Lizenzverträge
- Leasing
- Konzertverträge
- Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht
- Vertraulichkeitsvereinbarungen
Für fast jeden landwirtschaftlichen Betrieb sind seine Pachtflächen und damit das Landpachtrecht von zentraler Bedeutung; hier beraten wir Sie bei der Ausgestaltung von Pachtverträgen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- Pacht- und Landpachtrecht