Am 25.04.2019 ist das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen" in Kraft getreten. Sein Ziel ist es, die Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen durch Unbefugte zu verhindern. Voraussetzung für das Eingreifen der Schutzvorschriften ist unter anderem, dass der Berechtigte sein Geschäftsgeheimnis durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahm...
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